§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
(1) Der Seelbach Schwarzwald Sonnwendlauf (nachfolgend „Veranstaltung“) wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und unter Aufsicht des Badischen Leichtathletikverbandes (BLV) veranstaltet.
Veranstalter ist Turnverein Seelbach von 1898 e.V., 1. Vorsitzender Dr. med. Thomas May, Ludwig Auerbach Str. 2, 77960 Seelbach (nachfolgend „Veranstalter“).
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an TV Seelbach von 1898 e. V., 1. Vorsitzender Dr. med. Thomas May, Ludwig Auerbach Str. 2, 77960 Seelbach zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur für Läuferinnen/Läufer gestattet. Die Benutzung von Fahrzeugen, Begleitung von Fahrzeugen, auch Fahrrädern, ist nicht gestattet.
(2) Ein Verstoß gegen den Fair-Play-Gedanken führt zum Ausschluss der Läuferin oder des Läufers von der Veranstaltung.
(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann online über das Internet oder per Nachmeldung vor Ort erfolgen. Die Adresse lautet www.sonnwendlauf-seelbach.de.
(2) Zahlungen können per Überweisung, Lastschrift (einmaliger Bankeinzug) und nur am Veranstaltungstag auch in Bargeld erfolgen. Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur mit Erteilen einer einmaligen Einzugsermächtigung / Lastschrift erfolgen. Anmeldungen ohne Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des Veranstalters kann die Zahlung auch in bar geleistet werden. Eine Anmeldung am Veranstaltungstag kann per Barzahlung nur dann erfolgen, wenn ein evtl. bestehendes Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.
Nachmeldungen sind grundsätzlich nur in dem von der Zeitmessfirma, den verantwortlichen Kommissären und dem Veranstalter vorgegebenen Rahmen möglich.
(3) Der Veranstalter/Die Zeitmessfirma versendet an den Teilnehmer nach Erhalt einer Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung per Mail. Nach Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnahmebeitrages erfolgt die Übernahme in die Starterliste, die online eingesehen werden kann. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant ist, er einer Sperre durch den DLV bzw. BLV unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar. Eine Zuwiderhandlung führt zur Disqualifikation.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers.
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.
(7) Kommt es zu Mehrfach- oder Fehlüberweisungen bzw. dergleichen durch den Teilnehmer, kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ pro bearbeitetem und abgewickeltem Fall erheben.
(8) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
(9) Teilnehmer die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen dem Veranstalter unaufgefordert und unverzüglich vor Veranstaltungsbeginn das Einverständnis bzw. die Genehmigung ihrer Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter vorlegen. Nur eine vollständige und ordnungsgemäße Einverständniserklärung berechtigt den Teilnehmer zum Start. Sollte eine unberechtigte Anmeldung vorliegen, kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 25,-€ pro bearbeitetem und abgewickeltem Fall erheben.
Veranstaltung | Seelbach Sonnwendlauf Hauptlauf |
---|---|
Typ | Volkslauf |
Hauptlauf | 10 km |
Distanz | 10 km |
Mindestalter | ab W/M 14 |
Zeitmessung | Transponder-Chip |
Veranstaltung | Seelbach Sonnwendlauf Staffellauf |
---|---|
Typ | Volkslauf |
Hauptlauf | 2×5 km |
Distanz | 5 km |
Mindestalter | ab W/M 12 |
Zeitmessung | Transponder-Chip |
Veranstaltung | Seelbach Sonnwendlauf Charity Lauf |
---|---|
Typ | Charitylauf |
Hauptlauf | 3 km |
Distanz | 3 km |
Mindestalter | ab W/M 12 |
Zeitmessung | keine Zeitmessung |
Teilnahmeberechtigt sind nur Kinder und Jugendliche, die eine unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung abgegeben haben.
Die Kinder und Jugendlichen werden je nach Alter in ihre Laufkategorien eingeteilt.
Es erfolgt Transponder-Zeitmessung.
Der Rangliste wird gemäß dem Einlauf geführt.
Startgebühr 5 €
Anmeldung vor Ort oder über das Online-Meldeportal.
Jede(r) Teilnehmer(in) erhält ein Präsent.
§ 4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Versicherung
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter leistet daher Schadensersatz und Ersatz für Aufwendungen, gleich aus welchem rechtlichen Grund (Vertrag, Delikt), nur in folgendem Umfang:
Bei Vorsatz und in Fällen, in denen der Veranstalter ausdrücklich und schriftlich eine vertragliche Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat, in voller Höhe;
Bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
Eine Haftung für Personen- und Sachschäden ist ansonsten ausgeschlossen.
(4) Der Einwand des Mitverschuldens steht dem Veranstalter offen.
(5) Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, verursachte Störungen und Schäden hat der Veranstalter nicht zu vertreten.
(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
(7) Der Teilnehmer hat für einen entsprechenden Kranken-, Unfallversicherungsschutz, Haftpflichtversicherungsschutz, etc. selbst Sorge zu tragen.
Kosten, die bei einer Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und der gleichen anfallen, trägt der Teilnehmer selbst.
(8) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Sachen, Diebstähle oder sonstige Ansprüche gegen Dritte. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
(9) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.
§ 5 Datenerhebung und –verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG).
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden können und daran ein berechtigtes Interesse besteht. Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann im Falle einer „besondere Situation“ der Veröffentlichung widersprochen werden.
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten nur zu diesem Zweck ein.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen vom Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben.
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten nur zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungs- begleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft, Teilnehmerliste, Ergebnisliste sowie Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht.
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. zum Zwecke der Zusendung eines Newsletter verwendet.
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein und ist mit dem Erhalt einer Newsletter einverstanden.
(7) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3, 4, 5 und 6 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder eMail widersprechen.
§ 6 Zeitmessung, Chip und regelwidriges Verhalten
(1) Unter §1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 ist die Veranstaltung, bei der die Zeitmessung ausschließlich mittels Transponder-Chip durchgeführt wird, ausdrücklich gekennzeichnet.
(2) Der Chip wird vor dem Start des Laufes vom Veranstalter kostenfrei ausgegeben. Die Rückgabe
des Chips ist nicht erforderlich (Einmalartikel).
(3) Jeder ausgegebene Chip wurde auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(4) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 Abs. 1 genannten Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für den Veranstalter, unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 7 Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung
Der Veranstalter oder ein vom Veranstalter Beauftragter übernimmt keine Haftung für Missbrauchsfälle, die mit einer durch den Anmelder zur Anmeldung benutzten Geld- und/oder Kreditkarte auftreten, unabhängig davon, ob der Anmelder den sichersten Weg der elektronischen Zahlungsabwicklung wählt.
§ 8 Ausschluss vom Zugang zur Veranstaltung
(1) Das Betreten von Bühnen, das Überqueren von Absperrungen oder der unbefugte Eintritt in abgesperrte Bereiche ist grundsätzlich untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung bzw. Disqualifikation.
(2) Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, Besucher vom Veranstaltungsort zu verweisen oder ein grundsätzliches Haus- und Platzverbot auszusprechen.
§ 9 Verschiedenes – zusätzlich geltende Bestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.
(2) Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Lahr ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung. Der Veranstalter oder ein vom Veranstalter Beauftragter ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Anmelders zu klagen.
(3) Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
(4) Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Abendveranstaltungen.
(5) Bei der Veranstaltung sowie den jeweiligen Abendveranstaltungen kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
(6) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und der Gleichen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände und Disqualifikation.
(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
(8) Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das –gesetz (StVG) von Deutschland.
(9) Es gelten sämtliche gesetzliche Rauchverbote und gesetzlichen Betretungsverbote.
(10) Das Teilnehmerinfoblatt ist fester Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesem ausdrücklich einverstanden.
(11) Es gelten zusätzlich die Bestimmungen und Vorschriften des DLV (www.leichtathletik.de)
§ 10 Anbieterkennzeichnung
Turnverein Seelbach von 1898 e.V., 1. Vorsitzender Dr. med. Thomas May, Ludwig Auerbach Str. 2, 77960 Seelbach
§ 11 Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. des übrigen Teils solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.